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Anerkennung

Wie ist die Anerkennung früherer Lernleistungen (RPL) definiert?

Die Richtlinie und das Verfahren zur Anerkennung früherer Lernleistungen (Recognition of Prior Learning, RPL) zielt darauf ab, frühere Kenntnisse anzuerkennen, die von qualifizierten Personen in akademischen und nichtakademischen Kontexten erworben wurden.

Die RPL ermöglicht es Bewerber:innen, Zugang zu Bachelor- oder Masterstudiengängen zu erhalten und/oder von Teilen davon befreit zu werden, indem sie Nachweise über früheres zertifiziertes oder erfahrungsbasiertes Lernen in verschiedenen akademischen und nichtakademischen Kontexten erbringen.

Every applicant has a right to submit an RPL application at the point of admission to the UIS or later, whichever is  appropriate in the context of RPL application, but at the latest one month into their enrolment.

Die maximale Anzahl von Credits, die durch die RPL anerkannt werden können, beträgt in der Regel 50 % der Credits des Studienprogramms.


Welche Vorkenntnisse können anerkannt werden?

Alle Bewerber:innen, die eine Zulassung und/oder Anrechnung durch die RPL anstreben, müssen einen schriftlichen Nachweis vorlegen, der bestätigt, dass sie die spezifischen Lernergebnisse auf dem erforderlichen Niveau und für die erforderlichen Module erreicht haben.

Der Nachweis muss bei der Zulassungsstelle der UIS eingereicht werden. 

Solche Nachweise können sein: Bescheinigungen oder Abschriften von Zeugnissen anderer Hochschulen, von Berufs- oder Weiterbildungseinrichtungen oder von Berufsausbildungen. Bitte fügen Sie auch das entsprechende Modulhandbuch, falls vorhanden, oder andere Informationen über den Umfang und Inhalt Ihrer Vorkenntnisse bei.

Kontaktieren Sie unsere Studienberatung

Unsere Studienberatung beantwortet gerne alle Ihre Fragen.

Jeannine Oelschuster

Interessentenbetreuung

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